Schul- und Kitaschliessungen – wo genau und wie lange?

Schul- und Kita Schließungen

Ganz ehrlich – es gibt aktuell wichtigeres als das Thema Urlaub. Daher wollen wir Euch ebenfalls ein paar Infos zum Thema Corona und Schul- und Kitaschliessung geben.

Um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, wurde in den letzten Tagen Schulen und Kitas geschlossen.

Nach aktuellen Stand (13. März 2020) haben folgende Ländern eine Schliessung der Kita- oder Schule veranlasst:

Bayern: Kindergärten und Schulen schliessen ab 16. März bis Ende der Osterferien zum 20. April 2020. Anschließend wird  es eine Bestandsaufnahme geben.

Baden-Württemberg schliesst von Dienstag an alle Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien. Das teilt Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart mit

Berlin: Auch hier werden Schulen und Kitas von nächster Woche stufenweise ihren Betrieb einstellen. Das teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit. Die Schließung soll am Montag 16. März mit den Oberstufenzentren beginnen.

Brandenburg: Der reguläre Schulunterricht soll ab 18. März vorerst ausgesetzt werden. Der Schulbesuch sei weiter möglich, aber nicht mehr verpflichtend. Die Schulferien beginnen in Brandenburg am 6. April und enden am 17. April.

Bremen schließt seine Schulen und Kitas  ab 16. März für zwei Wochen. Anschließend beginnen am 30. März die zweiwöchigen Osterferien.

Niedersachen schließt ebenfalls wie Bremen seine Schulen und Kitas  ab 16. März für zwei Wochen. Anschließend beginnen am 30. März die zweiwöchigen Osterferien. Abiturienten sollen bereits ab dem 15. April wieder in die Schulen kommen.

Rheinland-Pfalz wird seine Schulen und Kitas ebenfalls am 16. März an schließen. Die am Montag beginnenden mündlichen Abiturprüfungen sollen allerdings stattfinden.

Schleswig-Holstein: Hier bleiben Schulen und Kitas ebenfalls ab 16. März an geschlossen. Die Maßnahme soll bis zum 19. April gelten.

Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, ab 16. März seine Schulen und Kindergärten in Rostock und im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu schließen.

Nordrhein-Westfalen schliesst ab 16. März  alle Schulen und Kitas bis zu den Osterferien.

Sachsen:  In den sächsischen Schulen findet ab 16. März kein Unterricht mehr statt. Die Schulen bleiben geöffnet, die Schulpflicht wird jedoch aufgehoben. Außerdem ordnet das Ministerium unterrichtsfreie Zeit an. Mit dem Zwischenschritt soll die komplette Schließung von Schulen und Kitas bis zum 17. April vorbereitet werden.

Sachsen-Anhalt: Ab 16. März schließt auch Sachsen-Anhalt die Schulen und Kitas im Land. Die Regelung gelte bis zum 13. April. Die Osterferien beginnen dort am 6. April und enden am 11. April.

Hamburg: Ab Montag 16. März sind auch dort die Schulen von Montag an dicht – zunächst bis zum 29. März. Außerdem wird der Regelbetrieb in den Kitas eingestellt.

Hessen hat sich entschieden, die Schulpflicht aufzuheben. Die Schulen sollen geöffnet bleiben, allerdings gelte ab Montag keine Unterrichtsverpflichtung mehr.

Saarland: Hier werden alle Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 16. März schließen. Diese Regelung gelte bis nach den regulären Osterferien.

Rheinland-Pfalz bleiben die Schulen und Kindergärten ab 16. März geschlossen. Dies soll zunächst bis zum Ende der Osterferien bis 17. April gelten

 

darf ich einfach daheim bleiben um auf meine Kinder aufzupassen?

rechtlich gesehen müsst ihr als Eltern aber erst alles mögliche unternehmen, um für Betreuungsersatz zu sorgen. Bitte fragt im Bekanntenkreis herum, ob jemand euch helfen kann. Allerdings sollen NICHT die Großeltern oder ältere Personen gefragt werden, da diese zur Risikogruppe gehören und geschützt werden sollen!

Wenn Ihr niemand findet, dürft bzw. müsst  ihr natürlich eure Kinder zu Hause betreuen. Allerdings habt ihr rechtlich keine Grundlage auf Lohnfortzahlung. Dementsprechend fragt bei Eurem Vorgesetzten, welche Möglichkeiten ihr habt oder ob ihr Homeoffice machen dürft.

Tipp: Schaut auch mal in Euer Arbeitsvertrag rein. Hier kann ich euch nur einen Blick in den §616 BGB vorschlagen. Danach kann der Arbeitnehmer sich für eine verhältnismäßige Zeit bezahlt freistellen lassen. Allerdings wird der Paragraph oft in Arbeitsverträgen ausgeschlossen, ein Blick in deine Unterlagen lohnt sich also

Wie kann ich mich selber versorgen, ohne das ich ein Geschäft betreten muss?

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